Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
Eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Haushaltsmitgliedern.
Alle 5 Jahre erneuter Nachweis, aber ein Aktuelles zum neuen Antrag.
Unter anderem der Erste-Hilfe Schein alle 2 Jahre.
Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen dem privaten Jugendhilfeträger und der beantragenden Person
Aktualisiert am 31.10.2023