Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:
"Steuerlagerinhaber": Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Tabakwaren. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Tabakwaren unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet, verarbeitet oder gelagert werden dürfen. Bitte beachten Sie außerdem: Wenn Sie im Steuerlager Tabakwaren nur lagern, aber nicht herstellen wollen, müssen Sie zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sein oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren abgeben. Steuerzeichen müssen Sie beim Hauptzollamt Bielefeld erwerben, mit einem entsprechenden Entwertungsvermerk versehen und an den Verpackungen von Tabakwaren anbringen.
das Verpacken von Tabakwaren
Im sogenannten "Steueraussetzungsverfahren" können Sie Tabakwaren unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich unbelastet versenden und empfangen.;
"registrierter Empfänger": Sie empfangen Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen. Die Beförderung der Tabakwaren erfolgt unter Aussetzung der Tabaksteuer. Versender ist ein Steuerlagerinhaber oder ein registrierter Versender in einem anderen Mitgliedstaat.
"registrierter Versender": Nach einer Einfuhr versenden Sie Tabakwaren, für die die Tabaksteuer ausgesetzt ist, vom Ort der Einfuhr an Empfangsberechtigte in Deutschland oder in anderen Ländern der Europäischen Union (zum Beispiel an ein Steuerlager).
"Verwender": Sie verwenden Tabakwaren steuerfrei außerhalb des Steuerlagers, zum Beispiel
Aktualisiert am 23.07.2022