Wenn Sie Umgang mit Energieerzeugnissen haben, die noch versteuert werden müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Mit Umgang ist unter anderem das Herstellen, Lagern, Verwenden, Verteilen oder Empfangen der Energieerzeugnisse gemeint.

Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, mit noch nicht versteuerten Energieerzeugnissen umzugehen.
Energieerzeugnisse sind zum Beispiel Kraft- und Heizstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Kohle.

Die Prüfung zur Erteilung einer Erlaubnis bezieht sich generell bei Gewerbetreibenden auf Ihre Unternehmen. Sie kann sich aber auch auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb. 
Wenn Sie nach Energiesteuerrecht mit Energieerzeugnissen umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beispiele finden Sie unter "Weitere Hinweise".

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie Beleghefte und haben Aufzeichnungen, die Sie auf Nachfrage beim Hauptzollamt vorlegen können.
  • gegebenenfalls muss eine Sicherheit geleistet werden
  • Luftfahrtunternehmen: Wenn Sie Energieerzeugnisse zur Instandhaltung oder Herstellung von Luftfahrzeugen oder bestimmte Triebwerke und Motoren verwenden: Genehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt, von der zuständigen Europäischen Agentur für Flugsicherheit oder vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Dem formlosen Antrag legen Sie in Ihrem bestimmten Fall folgende Unterlagen bei:
  • Wenn Sie Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung herstellen wollen:
    • eine Beschreibung der Herstellungsanlagen, der Lagerstätten, der Zapfstellen und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume
    • ein Lage- und Rohrleitungsplan (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Betriebserklärung mit Beschreibung 
      • des Herstellungsverfahrens,
      • der zu bearbeitenden Rohstoffe,
      • der herzustellenden Erzeugnisse sowie deren für die Steuer maßgebenden Merkmale und
      • der Nebenerzeugnisse und Abfälle.

    (Ergänzen Sie die Betriebserklärung durch eine schematische Darstellung, wenn dies zum Verständnis erforderlich ist.)

    • eine Darstellung der Mengenermittlung und der Fabrikationsbuchführung
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein aktueller Registerauszug
  • Wenn Sie Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung lagern oder abgeben wollen:
    • eine Beschreibung der Herstellungsanlagen, der Lagerstätten, der Zapfstellen und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume
    • ein Lage- und Rohrleitungsplan (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Darstellung der Mengenermittlung und der Buchführung
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein aktueller Registerauszug
  • Wenn Sie Beauftragter eines Versandhändlers werden:
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein aktueller Registerauszug
  • Wenn Sie als Inhaber eines Kohlebetriebs oder als Kohlelieferer Kohle unversteuert beziehen wollen:
    • eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume
    • ein Plan der Betriebsanlage, in dem die Einrichtungen für die Lagerung von unversteuerter Kohle kenntlich gemacht sind (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Darstellung der Buchführung über den Bezug und die Abgabe der Kohle
    • eine Darstellung der Mengenermittlung
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein Registerauszug nach dem neuesten Stand
    • gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat
  • Wenn Sie Kohle steuerfrei verwenden wollen:
    • eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume
    • ein Plan der Betriebsanlage, in dem die Einrichtungen für die Lagerung steuerfreier Kohle kenntlich gemacht sind (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Betriebserklärung, in der die Verwendung der Kohle genau beschrieben ist
    • eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, laut Gesetz, Kohle steuerfrei für bestimmte Prozesse und Verfahren verwendet werden soll. (Die Beschreibung muss es dem Hauptzollamt ermöglichen, Ihr Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen.)
    • eine Darstellung der Buchführung über den Bezug und die Verwendung der steuerfreien Kohle
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein Registerauszug nach dem neuesten Stand
    • gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten oder einer Betriebsleitung, in der diese das Einverständnis erklären
  • Wenn Sie verflüssigtes Erdgas verwenden oder verteilen wollen:
    • eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume 
    • ein Plan der Betriebsanlage, in dem die Lagerstätte für das verflüssigte Erdgas kenntlich gemacht ist (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Betriebserklärung, in der die Verwendung des Erdgases genau beschrieben ist
    • eine Darstellung der Buchführung über die Verwendung oder Verteilung des steuerfreien Erdgases
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein Registerauszug nach dem neuesten Stand
    • gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten oder einer Betriebsleitung
  • Wenn Sie Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas verwenden oder verteilen:
    • eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume
    • ein Plan der Betriebsanlage, in dem die Lagerstätte für die Energieerzeugnisse kenntlich gemacht ist (in 2-facher Ausfertigung)
    • eine Betriebserklärung, in der die Verwendung der Energieerzeugnisse genau beschrieben ist
    • darin müssen Sie anzugeben
      • ob und wie bei der Verwendung nicht aufgebrauchte Energieerzeugnisse weiter verwendet werden sollen und
      • ob bei der Verwendung Energieerzeugnisse gewonnen oder wiedergewonnen werden und wie sie verwendet werden sollen
    • eine Darstellung der Buchführung über die Verwendung oder Verteilung der steuerfreien Energieerzeugnisse
  • Wenn Sie die Energieerzeugnisse im Rahmen der gewerblichen Luftfahrt verwenden oder verteilen:
    • Wenn Sie Personen oder Sachen gewerblich befördern:
      • Genehmigung als Luftfahrtunternehmen sowie Anführung aller nachträglichen Änderungen und aller auf das Unternehmen bezogenen Verfügungen der Luftfahrtbehörde
      • in anderen Fällen: eine Beschreibung des Gegenstands des Dienstleistungsbetriebs und ein Nachweis der Gewerbsmäßigkeit
      • eine Erklärung mit Angaben zu den Luftfahrzeugen, gegliedert nach Luftfahrzeugmuster und Kennzeichen 
      • Nachweis der Nutzungsberechtigung
      • Nachweis der Lufttüchtigkeitszeugnisse der Luftfahrzeuge
    • Wenn Sie Energieerzeugnisse verwenden, um Luftfahrzeuge instand zu halten oder bei der Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen:
      • Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts, der zuständigen Europäischen Agentur für Flugsicherheit oder des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung
    • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: ein Registerauszug nach dem neuesten Stand
    • gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten oder einer Betriebsleitung, in der diese ihr Einverständnis erklären