Die Erlaubnis müssen Sie schriftlichen beantragen:
„Antrag – Steuerlagerinhaber für Bier“ (Formular 2000)
Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.; Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.; Sie erhalten Bescheid in Form einer Erlaubnis oder einer Ablehnung.;
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Aktualisiert am 21.07.2022