Die Erlaubnis müssen Sie immer vor Beginn der beantragten Tätigkeit einholen. Das bedeutet, Sie müssen die Erlaubnis rechtzeitig im Voraus beantragen.
Liegen alle Angaben und Unterlagen vollständig vor, entscheidet das für Sie zuständige Hauptzollamt innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Eingang Ihres Antrags über eine Erlaubnis. Längere Bearbeitungszeiten sind im Einzelfall möglich, insbesondere, wenn vor der Entscheidung weitere Prüfungen – gegebenenfalls auch vor Ort – erforderlich sind.
Für die Erteilung von Erlaubnissen fallen für Sie keine Kosten an.
Gegebenenfalls ist eine Sicherheitsleistung erforderlich.
Aktualisiert am 21.07.2022