Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie den Antrag und die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.bremen.de) ein.
Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).
Unter Umständen ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erforderlich.
Aktualisiert am 03.02.2024