Sie dürfen vor Erteilung der Erlaubnis nicht mit dem Großhandel beginnen. Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen.
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 501.13 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist.
Aktualisiert am 02.02.2024