Verfahren

Wer in der Stadtgemeinde Bremen gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, muss vor Aufnahme des Betriebes eine entsprechende Erlaubnis bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten beantragen. Erst wenn der Antrag vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, kann mit der Antragsbearbeitung begonnen werden. Planen sie bitte eine Vorlaufzeit bis zur Erteilung der Erlaubnis von 8-12 Wochen ein.

Allen AntragstellerInnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Eine Terminvereinbarung ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der personenbezogenen Erlaubnis auch einer Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort.