Eine Aufstellerlaubnis muss bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorliegen.
12 Wochen sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.
Die Erlaubnisgebühr wird abhängig vom Umfang zwischen 632,00 und 1.897,00 Euro festgesetzt werden.
Aktualisiert am 09.08.2024