Die Erlaubnis muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden (Erlaubnisvorbehalt mit Tätigkeitsverbot).
Keine Angabe.
Die Kostenhöhe ist variabel und liegt zwischen 155,50 EUR und 1000 EUR.
Sie richtet sich nach dem Gesundheitskostenverzeichnis des Landes Bremen.
Aktualisiert am 18.07.2024