Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Versandhandelserlaubnis sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Versandhandelserlaubnis ist auszustellen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzutragen.
  • Das BfArM führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das BfArM ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Website des BfArM einsehen.
  • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Links "Registrierte Arzneimittelhändler" und "Versandhandels-Register".