4 Wochen Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Versandtätigkeit der Apotheke gestellt werden.
4 Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.03 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist.
Aktualisiert am 22.05.2024