Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 Wochen.
Sie müssen Gebühren bezahlen, wenn der Erlass oder die Erstattung davon abhängig ist, dass Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben oder verwendete Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Die Gebühr beträgt für jeden vollen Steuerzeichenbogen oder die entsprechende Anzahl gleicher Steuerzeichen und für jede Teilmenge eines Bogens:
- EUR 0,15, wenn Steuerzeichen zurückgegeben werden,
- EUR 0,30, wenn Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht werden.
Aktualisiert am 21.01.2023