Vor Fälligkeit der Hundesteuer (d.h. entweder ein Monat nach Bekanntgabe des ersten Hundebescheids oder in den Folgejahren am 15. Januar)
4 Wochen Erlass-Anträge können frühestens im Jahr der Steuerentstehung (des betreffende Kalenderjahr) vom Finanzamt bearbeitet werden
Keine
Aktualisiert am 15.09.2023