Die Steuererklärung ist innerhalb der genannten Frist elektronisch oder - soweit zugelassen (nur in sogenannten Härtefällen) - in Papierform abzugeben. Ein Antrag auf die sogennanten Härtefallregelung ist schriftlich an das Finanzamt zu senden.
Telefonische Rückfragen in der für die Bearbeitung zuständigen Stelle zum Erinnerungslauf führen zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer. Es wird daher darum gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Aktualisiert am 15.11.2023