Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres (geänderten) Hauptbetriebsplans erhalten haben.
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen müssen, weil das Leben oder die Gesundheit Ihrer Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist, müssen Sie dies zunächst unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen und die Zulassung für die Änderung Ihres Hauptbetriebsplans ebenfalls unverzüglich beantragen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Änderungen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten rechnen.
In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren, wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Aktualisiert am 12.11.2024