Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Wollen Sie diesen nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
- Lage und Ausdehnung,
- technische Umsetzung,
- zeitliche Planung,
- mögliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
- Betriebs und Arbeitssicherheit.
Mit der Ergänzung oder Änderung der Zulassung dürfen Sie Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
Voraussetzungen
Damit eine Änderung beziehungsweise Ergänzung Ihres Hauptbetriebsplanes durch die zuständige Behörde erfolgen kann, müssen Sie eine gültige Zulassung für Ihren Hauptbetriebsplan besitzen. Bei allen Änderungen müssen Sie unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:
- Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätze beziehungsweise die Rechte über grundeigene Bodenschätze besitzen.
- Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern. Auch der Schutz von Sachgütern muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein.
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
- Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen Vorsorge treffen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
- Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
- die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
- Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
- sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken
- Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, was die oben genannten Risiken abdeckt.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
- Bezugnahme auf den bestandskräftigen Hauptbetriebsplan und seine Zulassung
- Darstellung der Gründe, des Anlasses der zu beantragenden Ergänzung oder Änderung
- Beschreibung der geplanten Änderungen oder Ergänzungen.
- Nachfolgend sind gegebenenfalls ebenfalls erforderlich:
- allgemeine Informationen über die voraussichtliche Betriebsentwicklung, erwartetes Ziel.
- Besitznachweis über das Grundstück, auf dem grundeigene Bodenschätze aufgesucht beziehungsweise gewonnen werden sollen, oder
- die Berechtigung zur Erkundung und Förderung bergfreier Bodenschätze, das heißt:
- eine Erlaubnis für das Aufsuchen oder
- eine Bewilligung für das Gewinnen eines bergfreien Bodenschatzes
- Gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis,
- Vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur
- geologische Gutachten
- hydrogeologische Gutachten
- naturschutzfachliche Beiträge
- technische Konzeption für die Betriebsführung, beispielsweise geplante Bohrungen (Start-/Ziel-Koordinaten, Eigentumsverhältnisse)
- technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
- Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
- Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
- Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
- Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
- Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
- Maßnahmen zum Immissionsschutz
- Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen
- Angaben zu verantwortlichen Personen
- Gegebenenfalls Bürgschaftsurkunde