Die Erfüllungserklärung ist 3 Monate nach Abschluss der Baumaßnahmen am Gebäude oder der Baumaßnahmen einzureichen.
Die Erfüllungserklärung ist nur über das System einzureichen. Gegebenenfalls wird nach einem Stichprobenverfahren überprüft.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 08.09.2024