Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.
Zum vereinfachten Onlineformular
Welche Fristen sind zu beachten?
3 Monate Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall erfolgen
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Es entstehen bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine besonderen Gebühren oder sonstige Kosten