Besteuerung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung
Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert.
Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.
Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Dabei bestimmt das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Erblasser/Schenker, welche Steuerklasse im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes anzuwenden ist. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann durch Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegt
Für die Steuerermittlung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Steuerentstehung maßgebend (Bewertungsstichtag).
Aktualisiert am 02.12.2022