Sie müssen den Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls bei einem Tätigkeitsverbot innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots stellen.
Bei einer Quarantäne müssen Sie den Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Quarantäne stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Aktualisiert am 13.02.2024