Ihr Antrag muss bis zum 31.12. des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
Beispiel: Anträge für das Jahr 2020 müssen bis zum 31.12.2021 beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 Tag und 6 Monaten.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Aktualisiert am 23.07.2022