In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Stromversorgungsunternehmen müssen die Steuer zahlen und sind somit neben Selbstversorgern (und in Ausnahmefällen auch Letztverbrauchern) die Steuerschuldner.
In einigen Fällen ist es möglich, dass Unternehmen
von der Stromsteuer entlastet werden. Dann können die Unternehmen eine Erlassung, Erstattung oder Vergütung der Steuer beantragen.
Weitere Informationen unter "Weitere Hinweise".
Formular 1456 „Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie“ (muss für jedes nutzende Unternehmen abgegeben werden)
Formular 1456 „Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie“ (muss für jedes nutzende Unternehmen abgegeben werden)
Aktualisiert am 23.07.2022