Verfahren

Wenn Sie die Steuerentlastung schriftlich beantragen möchten:

  • Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Generalzolldirektion und rufen Sie dort entweder den vollständigen „Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 1140) oder den „Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 1142) auf.
    • Das Formular 1140 kann von allen Antragstellenden verwendet werden.
    • Das Formular 1142 können Sie nur dann verwenden, wenn 
      • Sie im vergangenen Jahr einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt haben, der nicht abgelehnt wurde,
      • sich seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und
      • Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Verwendung der Energieerzeugnisse nicht in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ist.
  • Füllen Sie den Antrag (Formular 1140 beziehungsweise 1142) vollständig aus. 
  • Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen: Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Wenn Sie einen Folgeantrag stellen, müssen Sie die Unterlagen nur dann einreichen, wenn Sie das Hauptzollamt dazu auffordert.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an das zuständige Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung und sendet Ihnen im Fall einer abweichenden Festsetzung einen Entlastungsbescheid zu.

Wenn Sie die Steuerentlastung elektronisch beantragen möchten:

  • Ab 4. Januar 2021 ist eine vollständig elektronische Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskunden (BuG)-Portal möglich, ohne dass es wie bisher einer zusätzlichen Übersendung des ausgedruckten komprimierten Antrags bedarf.
  • Zur Legitimierung nutzen Sie bitte Ihr ELSTER-Zertifikat der Landesfinanzverwaltung oder Ihren neuen Personalausweis mit der Zusatzfunktion „elektronischer Identitätsnachweis (eID)“. 
  • Zur Beantragung der Agrardieselentlastung über das BuG-Portal ist eine einmalige Registrierung notwendig. 
    • Für Ihre Registrierung gehen Sie bitte auf unsere Internetseite und folgen dort dem Link „Legen Sie hier ein neues Konto an“. Danach wählen Sie das „Geschäftskunden-Konto“ aus und halten für den weiteren Registrierungsprozess ihr Elster-Zertifikat bereit. 
  • Vereinfachte Registrierung: Mit der Bereitstellung der Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ werden Sie am 4. Januar 2021 per E-Mail einen Link erhalten, über den Sie sich im BuG-Portal vereinfacht registrieren können. Voraussetzung für die vereinfachte Registrierung ist, dass Ihre E-Mail-Adresse dem für Sie zuständigen Hauptzollamt vorliegt.
  • WICHTIG: Sie können pro E-Mail-Adresse nur eine Agrardieselnummer verwenden, um sich im BuG-Portal registrieren zu können.
  • Innerhalb des BuG-Portals wird mittels vorangestellter Fragen entschieden, ob der Kurzantrag oder Vollantrag angeboten wird.
  • Das BuG-Portal eröffnet für Sie als Antragstellende die Möglichkeit, den Status Ihrer gestellten Anträge zu verfolgen.
  • Im BuG-Portal wird es möglich sein, online auf komfortable Weise mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten – beispielsweise zur Nachreichung von erforderlichen Unterlagen – und im Falle einer abweichenden Festsetzung Entlastungsbescheide digital zu erhalten.

Rechtsgrundlagen