Verfahren

Wenn Sie die Steuerentlastung schriftlich beantragen möchten:

  • Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Generalzolldirektion und rufen Sie dort entweder den vollständigen „Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 1140) oder den „Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 1142) auf.

    Das Formular 1140 kann von allen Antragstellenden verwendet werden.

  • Das Formular 1142 können Sie nur dann verwenden, wenn 

    Sie im vergangenen Jahr einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt haben, der nicht abgelehnt wurde,

  • sich seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und
  • Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Verwendung der Energieerzeugnisse nicht in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ist.

Füllen Sie den Antrag (Formular 1140 beziehungsweise 1142) vollständig aus.; Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen: Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Wenn Sie einen Folgeantrag stellen, müssen Sie die Unterlagen nur dann einreichen, wenn Sie das Hauptzollamt dazu auffordert.; Schicken Sie den Antrag per Post an das zuständige Hauptzollamt.; Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung und sendet Ihnen im Fall einer abweichenden Festsetzung einen Entlastungsbescheid zu.;

Wenn Sie die Steuerentlastung elektronisch beantragen möchten:

  • Ab 4. Januar 2021 ist eine vollständig elektronische Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskunden (BuG)-Portal möglich, ohne dass es wie bisher einer zusätzlichen Übersendung des ausgedruckten komprimierten Antrags bedarf.
  • Zur Legitimierung nutzen Sie bitte Ihr ELSTER-Zertifikat der Landesfinanzverwaltung oder Ihren neuen Personalausweis mit der Zusatzfunktion „elektronischer Identitätsnachweis (eID)“.
  • Zur Beantragung der Agrardieselentlastung über das BuG-Portal ist eine einmalige Registrierung notwendig. 

    Für Ihre Registrierung gehen Sie bitte auf unsere Internetseite und folgen dort dem Link „Legen Sie hier ein neues Konto an“. Danach wählen Sie das „Geschäftskunden-Konto“ aus und halten für den weiteren Registrierungsprozess ihr Elster-Zertifikat bereit.

Vereinfachte Registrierung: Mit der Bereitstellung der Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ werden Sie am 4. Januar 2021 per E-Mail einen Link erhalten, über den Sie sich im BuG-Portal vereinfacht registrieren können. Voraussetzung für die vereinfachte Registrierung ist, dass Ihre E-Mail-Adresse dem für Sie zuständigen Hauptzollamt vorliegt.; WICHTIG: Sie können pro E-Mail-Adresse nur eine Agrardieselnummer verwenden, um sich im BuG-Portal registrieren zu können.; Innerhalb des BuG-Portals wird mittels vorangestellter Fragen entschieden, ob der Kurzantrag oder Vollantrag angeboten wird.; Das BuG-Portal eröffnet für Sie als Antragstellende die Möglichkeit, den Status Ihrer gestellten Anträge zu verfolgen.; Im BuG-Portal wird es möglich sein, online auf komfortable Weise mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten – beispielsweise zur Nachreichung von erforderlichen Unterlagen – und im Falle einer abweichenden Festsetzung Entlastungsbescheide digital zu erhalten.;

Rechtsgrundlagen