Sie müssen die Steuerentlastung bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem Gasöl, Pflanzenöl oder Biodiesel verwendet worden sind, schriftlich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt oder elektronisch im BuG-Portal beantragen.
Je nach Zeitpunkt der Antragstellung (Januar bis September) im Durchschnitt etwa 3 Monate. Onlineanträge werden bevorzugt bearbeitet.
keine
Aktualisiert am 22.07.2022