Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel bekommen.

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine etwaige Steuerentlastung müssen Sie selbst berechnen.

Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl, Pflanzenöl oder Biodiesel erstatten oder vergüten lassen. 

Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie die Kraftstoffe, für die Sie eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchten, im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwenden, zum Beispiel indem Sie Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, die in der Land- und Forstwirtschaft benötigt werden. 

Für diese sogenannte Agrardieselvergütung gelten folgende Entlastungssätze:

  • Gasöl: EUR 0,21480 je Liter
  • Pflanzenöl: EUR 0,45000 je Liter
  • Biodiesel: EUR 0,45033 je Liter

Bei Gasöl gibt es zwei Einschränkungen:

  • Betriebe, die für andere Betriebe land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Gasöl.
  • Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen.

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb muss in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sein, das heißt 

    Ihr Betrieb bewirtschaftet land- oder forstwirtschaftliche Nutzflächen, auch verbunden mit Tierhaltung oder

  • Sie betreiben 

    eine Imkerei oder

  • eine Wanderschäferei oder
  • eine Teichwirtschaft oder
  • ein Schöpfwerk zur Be- und Entwässerung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken oder

Ihr Betrieb führt für einen dieser Betriebe Arbeiten aus, zum Beispiel als Lohnbetrieb, Genossenschaftsbetrieb, Betrieb einer Maschinengemeinschaft oder als Wasser- und Bodenverband.;

Die Steuerentlastung gilt als staatliche Beihilfe. Daher müssen Sie die entsprechenden beihilferechtlichen Vorgaben erfüllen.; Der Gesamtentlastungsbetrag für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel muss mindestens EUR 50,00 im Kalenderjahr betragen.;

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse, einschließlich
    • Anschriften des Empfängers und des Lieferers,
    • Datum der Lieferung, gelieferte Menge und
    • den zu zahlenden Betrag
  • soweit Sie als Antragstellende dazu verpflichtet sind: Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind
  • bei Imkereien: eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
  • Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)