Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel bekommen.
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine etwaige Steuerentlastung müssen Sie selbst berechnen.
Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl, Pflanzenöl oder Biodiesel erstatten oder vergüten lassen.
Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie die Kraftstoffe, für die Sie eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchten, im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwenden, zum Beispiel indem Sie Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, die in der Land- und Forstwirtschaft benötigt werden.
Für diese sogenannte Agrardieselvergütung gelten folgende Entlastungssätze:
Bei Gasöl gibt es zwei Einschränkungen:
Ihr Betrieb bewirtschaftet land- oder forstwirtschaftliche Nutzflächen, auch verbunden mit Tierhaltung oder
eine Imkerei oder
Ihr Betrieb führt für einen dieser Betriebe Arbeiten aus, zum Beispiel als Lohnbetrieb, Genossenschaftsbetrieb, Betrieb einer Maschinengemeinschaft oder als Wasser- und Bodenverband.;
Die Steuerentlastung gilt als staatliche Beihilfe. Daher müssen Sie die entsprechenden beihilferechtlichen Vorgaben erfüllen.; Der Gesamtentlastungsbetrag für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel muss mindestens EUR 50,00 im Kalenderjahr betragen.;
Aktualisiert am 22.07.2022