Die Auskünfte bitte innerhalb der gesetzten Frist erteilen, da ansonsten Auskünfte von Dritter Seite eingeholt werden könnten. Zur Unterhaltsleistung sind Sie verpflichtet ab dem 1. des Monats, in dem Ihnen die Mitteilung über die Hilfegewährung zugegangen ist.
Wenn Ihre Auskunftserteilung vollständig erfolgt ist, wird möglichst eine zeitnahe Bearbeitung/Auswertung erfolgen. Da jedoch auch weitere Auskünfte von z. B. Geschwistern erforderlich sein können, kann ein konkreter Zeitraum nicht pauschal genannt werden.
-keine- sofern Sie selbst einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, trifft die Kostenlast hierfür Sie selbst
Aktualisiert am 15.12.2023