Auch Vermögenswerte sind grundsätzlich für die Unterhaltsleistung einzusetzen. Die evt. Heranziehung aus dem Vermögen ist jedoch individuell zubewerten.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.