Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung.
Die Eltern können in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld beziehen.
Eltern besonders früh geborener Kinder erhalten für Geburten ab dem 01.09.2021 zusätzliche Elterngeldmonate.
Werden Kinder im Haushalt mit dem Ziel der Adoption aufgenommen, beginnt die 14 Monatsfrist mit dem Tag der Haushaltsaufnahme. (Nicht mit dem Geburtsdatum und auch nicht mit dem Tag der Anerkennung der Adoption). Der Anspruch besteht nicht mehr, sobald das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen im Regelfall 5-7 Wochen.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 20.02.2024