Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Elterngeld. Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Es wird nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Die unterschiedlichen Varianten werden unter "Häufig gestellte Fragen" näher erklärt.
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Ein Antrag auf Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt des Kindes bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes beantragt werden. Elterngeld wird maximal für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat rückwirkend bewilligt. Der Antragszeitraum verlängert sich bei besonders früh geborenen Kindern.
Seit dem 01.04.2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen wird eingeschränkt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch für maximal einen Monat und bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich.
Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es bei Mehrlingen, besonders früh geborenen Kindern, Kindern mit Behinderung oder von Neugeborenen mit Geschwisterkindern mit Behinderung, für die die Eltern den Geschwisterbonus erhalten.
Ein Parallelbezug mit Elterngeld Plus-Monaten und Partnerschaftsbonusmonaten ist weiterhin möglich.
Eltern besonders früh geborener Kinder erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, erhalten Eltern bis zu vier Monate länger Elterngeld:
Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in Elterngeld Plus-Monate umgewandelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Häufig gestellte Fragen".
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem wegfallendem Einkommen, nach der Geburt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.
Bei weiteren, im Haushalt lebenden Kindern wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwisterbonus gezahlt. Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der Anspruch um 300,00 EUR, der Geschwisterbonus steht hier nicht mehr zu. Mehr Informationen zur Berechnung des Elterngeldes finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Wo kann ich mehr erfahren" – "Elterngeld – Berechnung".
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. Den Link für den Elterngeld-Rechner finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren".
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes beantragt. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in jedem der beantragten Monate von Anfang an vorliegen.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausnahmen bei ausländischen Arbeitsverhältnissen, insbesondere Entsendungen, sind zu beachten.
Ehepartner:innen- oder Lebenspartner:innen, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist -, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
mit dem Verwendungszweck "zur Beantragung von Elterngeld", bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind.
Die Abrechnungen können auch als Kopien vorgelegt werden. Sie helfen uns und der Bearbeitungszeit, wenn diese lückenlos und vorsortiert eingereicht werden.
Aktualisiert am 12.11.2024