Verfahren

Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von 2 unterschiedlichen zuständigen Stellen:

  • Wenn ihr Kind in einer Kita  von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
  • Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

Online-Service

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen. Ihre Angaben werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

Antrag in Papierform

Reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen bei der zuständigen Stelle ein.

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder von einer rein privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Diese müssen sie zusammen mit dem Antrag abgeben. Hierzu gibt es die gesonderte Beschreibung „Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen“. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wenn ihr Kind in eine Kita von „KiTa Bremen„ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) geht müssen sie zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen. Dies ist nur nach Aufforderung notwendig.

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aktuelle Haushaltsbescheinigung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern)
  • Gegebenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
  • Gegebenfalls: Bremen-Pass
  • Gegebenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
  • Gegebenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
  • Gegebenfalls: Aufenthaltstitel