Verfahren
Sie können die kombinierten Familienleistungen gleichzeitig gebündelt oder auch nur ausgewählte einzelne Dienste über den Online-Dienst ELFE beantragen.
- Nutzen Sie dafür den Onlinedienst ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
- Nach dem Absenden des Antrags aus dem Onlinedienst wird dieser an das jeweilige Fachverfahren der zuständigen Behörde übermittelt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Geburtsanzeige“ ist das Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Kind geboren wurde
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Kindergeld“ nach dem Einkommensteuergesetz ist das Bundeszentralamt für Steuern, die Ausführung obliegt den Dienststellen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (im Wege der Organleihe) und den Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Elterngeld“ sind die Elterngeldstellen der Länder, in der Antragstellende ihren Wohnsitz haben.