Der komplette Kombiantrag kann nur innerhalb von 28 Tagen nach Geburt genutzt werden.
Fristen für Einzeldienste:
Namensbestimmung: Muss innerhalb 28 Tage nach Geburt gestellt werden.
Elterngeld: Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung.
Kindergeld: Grundsätzlich besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Zeit, die Sie für die Online-Dienste benötigen:
Namensbestimmung: ca. 10 Minuten
Antrag auf Kindergeld: ca. 5 - 10 Minuten
Antrag auf Elterngeld: ca. 25 - 35 Minuten
Die Beurkundung der Geburt wird durch das zuständige Standesamt vorgenommen und kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Prüfung und Bescheidung des Kindergeldantrags erfolgt durch die zuständige Familienkasse und nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch.
Die Prüfung und Bescheidung des Elterngeldantrags erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle und kann mehrere Wochen dauern.
Es entstehen nur Kosten, wenn zusätzliche Geburtsurkunden bestellt werden.
Ansonsten entstehen keine Kosten durch die Nutzung des Onlinedienstes.
Aktualisiert am 12.11.2024