Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form einreichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen finden Sie auf der angegebenen Seite im Internet
Um die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" korrekt ausführen zu können sind bestimmte Hard- und Softwarekomponenten erforderlich. Diese Einsatzbedingungen sind unter www.egvp.de angegeben.
Aktualisiert am 10.08.2024