Verfahren
Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren oder möchten Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen, dann teilen Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt mit:
Online über das ELSTER-Portal:
- Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
- ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
- Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Schriftliche Beantragung:
- Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
- Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" mit ausfüllen.
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
- Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Rechtsgrundlagen