Verfahren

Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren oder möchten Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen, dann teilen Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt mit:

Online über das ELSTER-Portal:

  • Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
  • ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
  • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
  • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Schriftliche Beantragung:

  • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
  • Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" mit ausfüllen. 
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Rechtsgrundlagen