Die Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) ist zwingende Voraussetzung für die KFZ-Zulassung. Sie muss daher vor der Kfz-Zulassung beantragt werden. Die Einzelgenehmigung kann bereits durch Fahrzeughersteller, Händler oder späterem Halter bei jeder Genehmigungsbehörde beantragt und eingeholt werden.
Die Zuständigkeit für die spätere KFZ-Zulassung liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei Gewerbetreibenden ist der Betriebssitz maßgeblich.
Aktualisiert am 11.07.2024