Verfahren

Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt elektronisch per Online-Service oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Online-Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer herunter.
  • Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen auch über die örtlich zuständige Handwerkskammer zusenden lassen.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Die zuständige Handwerkammer prüft die Unterlagen.

Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält ihr Betrieb die sogenannte Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wesentliche (Teil-) Tätigkeiten eines Handwerks

Das Handwerk muss nicht als Ganzes ausgeübt werden. Es können auch wesentliche (Teil-) Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch dann muss die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.

Mehrere Handwerke

Sie dürfen immer nur das zulassungspflichtige Handwerk ausüben, das eingetragen wurde.
Wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben wollen, müssen Sie jedes dieser Handwerke in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Mehrere Personen als Betriebsleitung

Wenn Sie mehr als 1 Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie auch diese eintragen lassen.