Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung A erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.
Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.
Aktualisiert am 22.12.2023