Verfahren

Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Beachten Sie bitte, dass Sie gesellschaftsrelevante Änderungen, wie Änderung der Firma, des Sitzes, Erteilung oder Widerruf von Prokuren etc. ebenfalls dem Registergericht melden müssen.