Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.
Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.
Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden (z.B. Änderungen der Vertretungsberechtigten oder derer Befugnisse, etc.) Ebenso müssen eine Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages dem Gericht angezeigt und im Handelsregister eingetragen werden.
Aktualisiert am 22.12.2023