Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.
Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.
Eine EWIV hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern.
Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Die Tätigkeit der EWIV muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur die Hilfstätigkeit hierzu bilden.
Aktualisiert am 22.12.2023