Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.
Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin/dem Notar und der IHK.
Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden.
Aktualisiert am 22.12.2023