Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
Aktualisiert am 22.12.2023