Die 3. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung sieht die internationale Schlüsselzahl 96 vor.
Die Fahrerlaubnis wird für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt, erteilt.
Personen, die im Besitz der Klasse B sind und das Mindestalter von 17 Jahren haben können durch Teilnahme an einer Fahrerschulung gem. Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung die Klasse B96 führen. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein dokumentiert.
Aktualisiert am 09.11.2024