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Mit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung am 31.12.2019 können Personen, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, durch Teilnahme an einer Fahrerschulung die Klasse A1 im Inland führen. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert.
Aktualisiert am 09.11.2024