Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.

Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Sie müssen dafür sorgen, dass

  • die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
  • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
  • die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird eine formlose Anzeige.