Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Sie müssen dafür sorgen, dass
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Vorausgesetzt wird eine formlose Anzeige.
Aktualisiert am 09.11.2024