Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

Die Dokumentation enthält:

  • die Bauakte mit den wesentlichen Dokumenten der Baugenehmigung, wie Grundrisszeichnungen oder Angaben zu Baujahr und Wohnfläche,
  • den Standsicherheitsnachweis (Statik),
  • die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • Akten zum Garagenhof oder
  • Akten zum Kleingarten.

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht. 

  • Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Erbscheins).
  • Das jeweilige Grundstück muss sich in der Stadtgemeinde Bremen befinden.
  • Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein.