Verfahren
Online über das ELSTER-Portal:
- Sofern unter anderem Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit erzielt werden, ist die Steuererklärung grundsätzlich online über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
- ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service".
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
- Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
- Das Finanzamt prüft die Angaben und übermittelt eine Benachrichtigung per E-Mail, ab wann der Steuerbescheid elektronisch abrufbar ist.
- Zur Wahrung des Steuergeheimnisses erfolgt die Bereitstellung des Steuerbescheides dabei nur in verschlüsselter Form. Zum Abruf der Daten muss die verschlüsselte Datei zunächst auf den eigenen PC heruntergeladen und mit der gewählten Authentifizierungsmethode entschlüsselt werden.
- Falls Ihr Finanzamt Belege von Ihnen anfordert, können Sie diese auch einfach elektronisch im ELSTER-Portal übermitteln.
- Diese Funktion finden Sie im ELSTER-Portal unter Formulare & Leistungen > alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Belegnachreichung zur Steuererklärung.
- Weitere Informationen zur Einreichung von Belegen finden Sie in dem Merkblatt "Umgang mit Belegen" unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
Persönliche und postalische Abgabe in den Finanzämtern:
- In allen anderen Fällen kann die Steuererklärung auch persönlich oder per Post eingereicht werden.
- Alle Formulare können Sie über das Vordruckportal des Bundesministeriums der Finanzen herunterladen.
- Den Link zum Vordruckportal finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare" - "Einkommensteuer-Erklärung".
- Füllen Sie das Formular am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie es.
- Schicken Sie die Steuererklärung mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt oder geben Sie die Steuererklärung persönlich an den zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter ab.
- Für Rückfragen steht Ihnen die zentrale Informations- und Annahmestelle zur Verfügung. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist dabei grundsätzlich den steuerlich beratenden Berufen vorbehalten und darf durch die Finanzämter nicht erfolgen.
- Sofern Sie einen Termin vor Ort in den zentralen Informations- und Annahmestellen wahrnehmen, bringen Sie die zu Ihrer fertig gestellten Steuererklärung gehörenden Unterlagen gerne mit.
- Den Link zur Vereinbarung eines Termins in Ihrem Finanzamt finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Termin vereinbaren".
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Informationen zum Bearbeitungsstand der Steuererklärungen finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bearbeitungsstand der Steuererklärung".