Verfahren

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 25 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
  • Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das Formular für die Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre vollständig aus.
  • Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
  • Beachten Sie dabei die "Ausfüllhinweise zur Abfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens der vergangenen Jahre".
  • Unterschreiben Sie Ihre Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der Vorjahre.
  • Fügen Sie der Meldung die erforderlichen Nachweise über Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.